NiSV - Neue Vorschriften für die Kosmetik - Branche
Die Verordnung (NiSV) zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am
Menschen trifft ab dem 01. Januar 2023 in Kraft. Sie steht für die Sicherstellung von Fachwissen rund um die Geräte mit nichtionisierender Strahlung. Das grundsätzliche Ziel ist die
Erhöhung der Sicherheit von Behandlungen mit den Geräten. Dieser Fachkundenachweis wird bei einem anerkannten Schulträger absolviert und bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle
geprüft. Um die entsprechenden Geräte weiterhin nutzen zu können, ist ab 2023 eine erfolgreiche abgeschlossene Fachkundenachweis notwendig.
Um unsere Kundinnen und Kunden noch besser zu schützen, haben wir nach der Verordnung zum Schutz von schädlichen Wirkungen
nichtionisierender Strahlung bei Anwendung am Menschen (NiSV) erfolgreich teilgenommen und den damit ab dem 01.01.2023 erforderlichen NiSV Fachkundenachweis erworben.
Wir sind Seit Juli 2022 NiSV- zertifizierte Kosmetikstudio für Ultraschall, EMF (Hochfrequenzgeräte in der Kosmetik) und für die
Optische Strahlung (IPL / SHR und Diodenlaser).
Für euch ändert sich natürlich nichts, außer die Sicherheit in einem zertifizierten Fachinstitut behandelt zu werden!